Anlageberatung

Anlageberatung

Warum sind Sie bei uns richtig?

Das private Geldvermögen in Deutschland beträgt über 5.000 Milliarden Euro. Am Markt gibt es hierfür unzählige unterschiedliche Anlagemodelle. Ob Festgeld, Investmentfonds, Versicherungen oder etwa Beteiligungen, die Auswahl ist groß. Ein Pauschalrezept für das “richtige Anlegen“ gibt es nicht. Unsere langjährige Erfahrung macht uns zu Ihrem kompetenten Partner bei der Entscheidung für die richtigen Anlageprodukte. Wir sind auf den Finanzmärkten zuhause und haben daher das Wissen und die Mittel, um Sie optimal zu beraten. Wir entwickeln gemeinsam Ihre Anlagestrategie, optimieren die Rendite Ihres Portfolios und verhelfen Ihnen zu einer gesicherten Altersversorgung. Unsere Anlageberater verwirren Sie nicht mit Fachchinesisch, denn mit uns kennen Sie stets genau die Chancen und Risiken eines jeden Anlageprodukts. Wie wir Ihr Vermögen betreuen, bestimmen Sie. Deshalb nehmen wir uns alle Zeit der Welt, um Ihre Vorstellungen und Ziele genau kennenzulernen. Denn Investieren ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Wir bieten Beratung und Erfahrung, denen Sie vertrauen können. Lassen Sie uns doch mal über Ihre Vermögensstrategie sprechen.

5 Fragen, die Sie bei jeder Anlageentscheidung berücksichtigen sollen!

Natürlich gibt es nicht die “eine Lösung” für alle Anleger. Was für alle Anleger jedoch gilt: die Anlageberatung und die damit verbundene Auswahl eines Produktes sollte sich nach den Fragen der Sicherheit, Renditeerwartung, Liquidität, den Kosten und der steuerlichen Betrachtung des Investors ausrichten. In Abhängigkeit Ihrer Vorgaben finden wir für Sie den passenden Anlagemix, bestehend aus sicheren und kurzfristigen Sparprodukten, konservativen Anlagen und chancenreichen Investments. Damit Ihr Erspartes nicht weniger wird, sondern mehr. Dabei erfüllen wir alle rechtlichen Auflagen zur anleger- und objektgerechten Beratung, damit Sie Ihre persönlichen Ziele und Wünsche sicher erreichen.

Wie funktioniert Anlageberatung bei uns?

Kommen Sie uns auf uns bezüglich einer Kapitalanlage zu, dann obliegen dem Anlageberater grundsätzlich umfangreiche Beratungs- und Aufklärungspflichten. Die Pflicht der Beratung geht dabei weit über die ebenfalls bestehende Pflicht zur Aufklärung hinaus. Während sich die Aufklärung des Kunden durch den Anlageberater darauf beschränkt, dass dem Kunden zutreffende und vollständige Informationen über ein konkretes Anlageobjekt zur Verfügung gestellt werden, erfordert eine ordnungsgemäße Beratung des Kunden, dass der Anlageberater Renditeziele, Finanzverhältnisse und Risikobereitschaft des Kunden eruiert und diese Eckpunkte mit der von ihm empfohlenen Kapitalanlage in Deckung bringt. Die einzelnen Schritte erläutern Ihnen gerne unsere Vorgehensweise.

1. Schritt: Erstinformation & Rahmenvereinbarung

  • Erstellung eines Anlegerprofil
  • Durchführung des Geeignetheitstest
  • Erfragen von Kenntnissen u. Erfahrungen, Anlageziele und finanziellen Verhältnissen beim Anleger notwendig, damit eine geeignete Finanzanlage empfohlen werden kann.
  • Achtung: Wenn keine Offenlegung der Informationen durch den Anleger erfolgt, darf im Rahmen der Anlageberatung keine Finanzanlage empfohlen werden!
  • Erstellung des persönlichen Anlegerprofils

2. Schritt: Entscheiden Sie mit unserer Hilfe selbst zwischen
Anlageberatung, Anlagevermittlung und Execution Only

#Anlageberatung

Der Kunde kann sich von dem Berater im Rahmen der Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über #Investmentanteile informieren und beraten lassen, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Anlageberaters wurden dem Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikaten, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wird der Kunde aufgeklärt.

#Anlagevermittlung

Die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen beschränken sich ausschließlich auf eine Anlagevermittlung von in Deutschland öffentlich zum Vertrieb zugelassenenen Investmentanteilen. Eine Vermittlung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht.
Im Fall einer Anlagevermittlung, die kein reines Ausführungsgeschäft (Execution Only Dienstleistungen) darstellt, hat der Kunde von sich aus Änderungen seiner Kenntnisse und Erfahrungen mitzuteilen, damit der Vermittler eine Angemessenheitsprüfung durchführen kann. Sollte der Kunde die Änderungen nicht mitteilen, ist der Vermittler berechtigt, eine Angemessenheitsprüfung auf Basis der dem Vermittler vorliegenden Kundenangaben durchzuführen.

#Execution Only

#Execution Only ist eine Dienstleistung, die sich an den erfahrenen und informierten Anleger richtet und auf die eventuelle Weiterleitung von Aufträgen beschränkt. Notwendige Informationen sowie Unterlagen (Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte, KIDs etc. der jeweiligen Fonds) beschafft sich der Kunde vorbehaltlich zwingender gesetzliche Bestimmungen selbstständig. Zu den Fondskäufen des Kunden informiert er sich detailliert und umfassend.
Eine individuelle Beratung oder die Abgabe von Empfehlungen wird nicht erbracht und ist vom Kunden nicht gewünscht. Über die mit Investmentfonds verbundenen Risiken hat sich der Kunde umfassend zu informieren.

 

 

3. Schritt: Anlageempfehlung und produktspezisfische Informationen

  • Erstellung einer beispielhafte Anlageempfehlung
  • Produktspezifische Informationspflichten
  • Aushändigung von ausreichenden und detaillierten Informationen über
    die Finanzanlage an den Anleger mit Beschreibung über die Art und Risiken der Finanzanlage.
  • Genauer Ausweis der Kosten und Nebenkosten, die der Anleger zutragen hat.
  • Aushändigung eines kurzen, leicht verständlichen Produktinformationsblattes (KID) rechtzeitig vor Abschluss des
    Geschäfts.
  • Offenlegung von Zuwendungen Provisionen, Gebühren oder sonstige
    Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile
 

4. Schritt: Erstellung eines Beratungsprotokolls und Auftragserteilung

  • schriftliche Anfertigung eines Beratungsprotokolls
  • Aushändigung an den Anleger
  • Erläuterung von Anlass & Dauer der Beratung
  • Infos über alle empfohlenen Produkte
  • Erläuterung der wesentlichen Kundenanliegen, deren Gewichtung und alle Anlagetipps
 

5. Schritt: Betreuung nach der Beratung

  • #monatliche Vermögensübersicht
  • #ausführlicher Quartalsbericht
  • #24/7 Risikokontrolle Ihrer Anlagen
  • #Onlinezugang via FinanceApp & Kundenservicecenter
  • #regelmäßiger Newsletter
 

 

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