2. Schritt: Entscheiden Sie mit unserer Hilfe selbst zwischen
Anlageberatung, Anlagevermittlung und Execution Only
#Anlageberatung
Der Kunde kann sich von dem Berater im Rahmen der Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über #Investmentanteile informieren und beraten lassen, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Anlageberaters wurden dem Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikaten, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wird der Kunde aufgeklärt.
#Anlagevermittlung
Die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen beschränken sich ausschließlich auf eine Anlagevermittlung von in Deutschland öffentlich zum Vertrieb zugelassenenen Investmentanteilen. Eine Vermittlung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht.
Im Fall einer Anlagevermittlung, die kein reines Ausführungsgeschäft (Execution Only Dienstleistungen) darstellt, hat der Kunde von sich aus Änderungen seiner Kenntnisse und Erfahrungen mitzuteilen, damit der Vermittler eine Angemessenheitsprüfung durchführen kann. Sollte der Kunde die Änderungen nicht mitteilen, ist der Vermittler berechtigt, eine Angemessenheitsprüfung auf Basis der dem Vermittler vorliegenden Kundenangaben durchzuführen.
#Execution Only
#Execution Only ist eine Dienstleistung, die sich an den erfahrenen und informierten Anleger richtet und auf die eventuelle Weiterleitung von Aufträgen beschränkt. Notwendige Informationen sowie Unterlagen (Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte, KIDs etc. der jeweiligen Fonds) beschafft sich der Kunde vorbehaltlich zwingender gesetzliche Bestimmungen selbstständig. Zu den Fondskäufen des Kunden informiert er sich detailliert und umfassend.
Eine individuelle Beratung oder die Abgabe von Empfehlungen wird nicht erbracht und ist vom Kunden nicht gewünscht. Über die mit Investmentfonds verbundenen Risiken hat sich der Kunde umfassend zu informieren.
3. Schritt: Anlageempfehlung und produktspezisfische Informationen